Verbotenes Nazi-Konzert kurzerhand ins Saarland verlegt
Linkszeitung - Verbotenes Nazi-Konzert kurzerhand ins Saarland verlegt
Am gestrigen Samstag fand in der Festhalle in Saarbrücken- Schafbrücke ein von der NPD Saar veranstaltetes Konzert mit rund 300 Besuchern aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland statt. Zuvor war ein am selben Tag in Baden-Württemberg geplantes Neonazikonzert europäischer Rechtsrock-Bands verboten worden. Die Nazi-Rocker umgingen die Verbotsverfügung, indem sie ihren in Ulm geplanten Auftritt kurzerhand nach Saarbrücken verlegten, wo ihnen die NPD eine Bühne bieten konnte. Die Antifa Saar/ Projekt AK machte darauf aufmerksam, dass bei dem Konzert in Saarbrücken Symbole der verbotenen Neonaziorganisation „Blood & Honour“ verwendet worden seien. Die Polizei sei über diesen Umstand informiert gewesen, hätte sich aber geweigert, einzuschreiten. Saar-NPD-Chef Franz lobte denn auch das „angenehme Zusammenarbeiten“ mit der Polizei.
“Blood and Honour” (deutsch: Blut und Ehre) ist ein Netzwerk von neonazistischen Skinheads, das Nazi-Bands koordiniert und die nationalsozialistische Ideologie in die Skinhead-Bewegung trägt. Personen aus dem Blood-and-Honour-Umfeld sind besonders aktiv bei der zumeist konspirativen Organisation von Konzerten und bei der Herstellung und Verbreitung von Tonträgern mit rechtsextremistischen Inhalten. Der Name hat eindeutigen NS-Bezug.
siehe auch: “Carpe diem” in saarländisches Exil geflohen. Das am 30. Juni ursprünglich im Raum Ulm geplante Nazikonzert wurde mit einer NPD-Veranstaltung im Saarland zusammengelegt. Nach der Meldung bei Autonome Antifa Ulm fragte die Südwest Presse am 28. Juni bei den Behörden nach, die sich wieder einmal ahnungslos über Zeit und Ort der Nazi-Veranstaltung gab. Am 29. Juni wurde von den bisher angeblich unwissenden Behörden das Konzert trotzdem verboten; Nazikonzert in Saarbrücken – Schafbrücke. Verbotenes Konzert aus Baden-Württemberg kurzfristig ins Saarland verlegt - Polizei duldet verbotene Symbole (Presseerklärung der Antifa Saar als PDF)














