Dresden: Nazi-Prozess gegen „Sturm 34″ beginnt
Ziel der rechtsextremen Kameradschaft war nach Angaben des Staatsanwalts, eine „national befreite Zone“ zu schaffen – notfalls mit Gewalt. Zu Beginn des Prozesses soll zunächst die Funktion eines ominösen Vermittlungsmannes in der Szene geklärt werden. Der Prozess um die verbotene rechtsextreme Kameradschaft „Sturm 34″ aus dem sächsischen Mittweida wird von Fragen über einen angeblichen Informanten des Staatsschutzes begleitet. Kurz nach dem Prozessauftakt am Donnerstag hatten Verteidiger von vier der fünf angeklagten Männer beantragt, die Verhandlung am Dresdner Landgericht auszusetzen. Sie wollten zunächst prüfen lassen, ob und in welchem Maße V-Männer des Verfassungsschutzes an der Gründung der Kameradschaft beteiligt waren und nachrichtendienstliche Mittel beim Observieren zum Einsatz kamen. Entsprechende Hinweise hatten sie in den Akten vermisst. Die Staatsschutzkammer wies den Antrag zurück.
siehe auch: Der Fall „Sturm 34″: Bastelt der Verfassungsschutz an „Nazi Marke Eigenbau“? Fünf Mitglieder der verbotenen Kameradschaft „Sturm 34“ müssen sich vor Gericht wegen der Bildung einer kriminelle Vereinigung, Körperverletzung und weiterer Delikte verantworten. Einer von ihnen steht als V-Mann auf der Gehaltsliste des sächsischen Verfassungsschutzes. Er soll Gründer der rechten Kameradschaft sein. Schafft sich also der Verfassungsschutz seine eigenen Gegner? Jürgen Gansel, NPD-Abgeordneter im sächsischen Landtag, sieht die Sache wie folgt: Polizei-Spitzel scharren einige naive Jugendliche um sich und animieren sie zu Straftaten. Das alles passiert, um Propaganda gegen die „seriöse nationale Opposition“ (gemeint ist die NPD) zu machen. Aber nicht nur von der Rechten kommt Kritik an den „Edelspitzeln“, die sich der Verfassungsschutz in leitenden Funktionen von zweifelhaften Organisationen und Parteien hält. Auch von der Linken werden „bezahlte Spitzel und bezahlte Provokateure“ gebrandmarkt. Also keine Spitzel mehr in leitenden Funktionen?; V-Mann fühlt sich getäuscht. Prozess gegen die verbotene Nazi-Kameradschaft „Sturm 34″ in Dresden: Vor Gericht steht auch ein 40-Jähriger, der als Informant für den Staatsschutz wirkte
. Mit einer fragilen Anklagekonstruktion hat am Donnerstag vor dem Landgericht Dresden der Prozess gegen mutmaßliche Rädelsführer der paramilitärischen Nazi-Kameradschaft „Sturm 34″ begonnen. Den fünf Angeklagten wird Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung, Volksverhetzung und Landfriedensbruch vorgeworfen. Unter ihnen befindet sich allerdings auch der 40-jährige Matthias R., der unbestritten wenige Tage nach Gründung von „Sturm 34″ Anfang März 2006 als Informant des Staatsschutzes tätig wurde. Ob er zuvor bereits als V-Mann in der Vorläuferorganisation „Division Sächsischer Sturm“ aktiv war, ist noch offen. „Sturm 34″ erwarb sich durch organisierte Überfälle seiner bis zu 50 Mitglieder im Raum Mittweida und Mittelsachsen bald einen üblen Ruf.