Neonazi Wiese: Keine vorzeitige Haftentlassung
Neonazi Wiese: Keine vorzeitige Haftentlassung - Deutschland - FOCUS Online
Der zu sieben Jahren Haft verurteilte Münchner Neonazi Martin Wiese wird nicht vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen, weil neue Straftaten zu befürchten seien. Wie das Oberlandesgericht München am Donnerstag mitteilte, lehnte das Gericht Wieses Antrag auf Aussetzung des letzten Drittels seiner Strafe zur Bewährung ab. Die für solch eine Aussetzung nötige günstige Prognose könne bei Wiese nicht gestellt werden. So sei seine politische Einstellung „nach wie vor von nationalsozialistischem Gedankengut geprägt“. Eine Distanzierung davon sei während des Strafvollzugs nicht erfolgt. Deshalb sei zu befürchten, dass Wiese nach seiner vorzeitigen Freilassung erneut Straftaten begehen werde.
siehe auch: Neonazi Wiese bleibt in Haft - Bewährung nicht zu verantworten. München – Der nach dem vereitelten Bombenanschlag auf das Jüdische Zentrum in München zu sieben Jahren Haft verurteilte Neonazi Martin Wiese bleibt im Gefängnis. Das Oberlandesgericht (OLG) München lehnte nach Mitteilung vom Donnerstag den Antrag des damaligen Kopfs der rechtsextremen “Kameradschaft Süd” ab, den Strafrest nach Verbüßung von zwei Dritteln zur Bewährung auszusetzen. Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte den damals 29-Jährigen am 4. Mai 2005 der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Wiese und andere Führungsmitglieder der Kameradschaft planten nach Auffassung des Gerichts “eine blutige Revolution”, bei der die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland beseitigt werden sollte. Laut Entscheidung des OLG-Staatsschutzsenats wurde die Reststrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt, “weil dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht verantwortet werden kann”. Eine günstige Prognose könne nicht gestellt werden; Neonazi Wiese muss im Gefängnis bleiben. Oberlandesgericht München lehnt Antrag auf Haftaussetzung ab. Der Münchner Neonazi Martin Wiese wird vorerst nicht aus dem Gefängnis entlassen. Das Oberlandesgericht München lehnte nach Angaben vom Donnerstag einen Antrag Wieses ab, ein Drittel seiner siebenjährigen Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen. Dies sei »unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit« nicht zu verantworten, hieß es zur Begründung. Der Beschluss ist rechtskräftig.














