Ehemaliger hessischer NPD-Chef muss in Haft
Ehemaliger hessischer NPD-Chef muss in Haft – Yahoo! Nachrichten Deutschland
Der ehemalige hessische NPD-Vorsitzende Marcel Wöll muss wegen Volksverhetzung für vier Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Gießen wies am Mittwoch seine Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Friedberg zurück. Dieses hatte es als erwiesen angesehen, dass Wöll in einer Sitzung des Wetterauer Kreistages im März den Holocaust geleugnet habe. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil der heute 25-Jährige wegen zweier Körperverletzungsdelikte bereits unter laufender Bewährung stand. Als Mitglied der NPD-Fraktion im Wetterauer Kreistag hatte Wöll in einer Sitzung des Kreisparlaments gefordert, die Zuschüsse für Klassenfahrten zu Gedenkstätten für Opfer des Nazi-Terrors wie dem Konzentrationslager Auschwitz zu streichen. Außerdem hatte er diese Orte als «Stätten des so genannten nationalsozialistischen Terrors» bezeichnet. Derartige Fahrten dienten der «Gehirnwäsche» von Schülern, hatte Wöll erklärt. Ein Kreispolitiker hatte ihn daraufhin angezeigt.
siehe auch: weitere Meldungen zu Marcel Wöll; Wöll muss ins Gefängnis. Marcel Wöll, der 25 Jahre alte ehemalige hessische NPD-Landeschef, ist wegen Volksverhetzung vom Landgericht Gießen zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Damit wurde der Spruch des Amtsgerichts Friedberg bestätigt. (…) Die Anwälte des Angeklagten argumentierten, Wöll habe sich „verhaspelt“. Hans-Dieter Sieg sagte: „Er sagte nicht, was er sagen wollte.“ Nicht „zu so genannten Stätten des nationalsozialistischen Terrors“ habe er sagen wollen, sondern zu „zu Stätten des so genannten nationalsozialistischen Terrors“. Der zweite Anwalt und ehemalige NPD-Stellvertreter Dieter Waldschmidt stellte Wöll als Opfer von Journalisten und Juristen dar: „Wenn er den Holocaust bedauert, wird man ihm ein Lächeln unterstellen und daraus eine Leugnung machen.“; Ehemaliger hessischer NPD-Vorsitzende Wöll muss vier Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Gießen hat den ehemaligen hessischen NPD-Vorsitzenden Marcel Wöll wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt; „Ein Überzeugungstäter“, der „genau das sagen wollte“. Gießener Landgericht bestätigt Haftstrafe gegen Ex-Chef der Hessen-NPD – Volksverhetzung Die Rede hatte er – wie immer – zunächst seinem Rechtsanwalt vorgelegt. Zur Prüfung. Doch der konnte an den geplanten Äußerungen von Marcel Wöll nichts strafrechtlich Relevantes entdecken. Dann aber „verhaspelte“ sich der NPD-Abgeordnete bei der Haushaltsdebatte im Wetterauer Kreistag. Und setzte zwei Worte an eine andere Stelle als angeblich beabsichtligt. Dadurch wurden aus „so genannten Gedenkstätten“ schließlich „Gedenkstätten des so genannten nationalsozialistischen Terrors“. Genau damit hat sich der 25-Jährige nach Überzeugung des Gießener Landgerichts der Volksverhetzung schuldig gemacht; Vier Monate Knast ohne Bewährung für Marcel Wöll. Der ehemalige NPD-Landesvorsitzende geht nach dem heutigen Berufungsverfahren als Strafe für seine Leugnung des Holocaust für vier Monate hinter Gitter. Ein Trost für ihn: schon im August darf er wieder kurz raus – dann steht sein Koblenzer Prozeß wegen schwerer Körperverletzung bevor; Wöll heute erneut vor Gericht: Revisionsverfahren wegen Leugnung des Holocaust. Marcel Wöll, von Mai 2006 bis April 2008 Landesvorsitzender der NPD Hessen, steht heute in Gießen vor Gericht. Im Rahmen einer Berufungsverhandlung geht es dabei um seine Leugnung des Holocaust vor dem Kreistag der Wetterau. Nach einem erstinstanzlichen Urteil hätte Wöll, vom Friedberger Richter nach mehreren vorangegangenen Bewährungsstrafen im August 2007 als “bewährungsresistent” eingestuft, für vier Monate ohne Bewährung hinter Gitter gemußt.



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