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Horst-Wessel-Lied ist auch leicht abgeändert verboten

via Horst-Wessel-Lied ist auch leicht abgeändert verboten.

Der Textbeginn des von den Nazis gesungenen Horst-Wessel-Liedes „Die Fahne hoch“ gilt auch dann als verbotenes Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, wenn er leicht verändert wird. Der Textbeginn des von den Nazis gesungenen Horst-Wessel-Liedes „Die Fahne hoch“ gilt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge auch dann als verbotenes Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, wenn er leicht verändert wird. Der Textbeginn des von den Nazis gesungenen Horst-Wessel-Liedes „Die Fahne hoch“ gilt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge auch dann als verbotenes Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, wenn er leicht verändert wird. Der Textbeginn des von den Nazis gesungenen Horst-Wessel-Liedes „Die Fahne hoch“ gilt auch dann als verbotenes Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, wenn er leicht verändert wird. Dies bestätigte das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Damit wurde die Klage eines NPD-Kreisvorsitzenden zurückgewiesen, der ein T-Shirt mit in Fraktur geschriebenem Aufdruck „die Fahnen hoch“ getragen hatte und deshalb vom Amtsgericht Forchheim in Franken zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.

siehe auch: Bundesverfassungsgericht: Geldstrafe gegen NPD-Mitglied wegen abgeänderter Nazi-Parole rechtens. Die Verfassungsbeschwerde eines NPD-Mitglieds gegen Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist erfolglos geblieben. Wie das Bundesverfassungsgericht am 25. Juni 2009 mitteilte, hatte der Beschwerdeführer vor einer NPD-Parteiversammlung am Veranstaltungsort Verstärkeranlagen aufgebaut. Dabei trug er ein T-Shirt, welches vorne wie folgt bedruckt war: „Sohn Frankens, die Jugend stolz/ die Fahnen hoch“. Die erste Zeile war im Schrifttyp Arial, die beiden anderen Zeilen in Frakturschrift gedruckt. Wegen dieses Sachverhalts verhängte das Amtsgericht Forchheim wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe. Das Gericht begründete die Verurteilung nach § 86a StGB mit der Ähnlichkeit des Schriftzugs zum Horst-Wessel-Lied, das ein gängiges nationalsozialistisches Kennzeichen darstelle; Drei Wörter zu viel. Urteil zu Nazi-Shirt. Das Bundesverfassungsgericht erleichtert Strafen für Naziparolen. Im rechtsextremen Kontext sei auch das abgeänderte Zitat „die Fahnen hoch“ aus dem Horst-Wessel-Lied, der NSDAP-Hymne, verboten. Wer die Textzeile „die Fahnen hoch“ in der Öffentlichkeit verwendet, macht sich strafbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem an diesem Donnerstag veröffentlichten Beschluss und bestätigte damit die Verurteilung eines fränkischen NPD-Kreisvorsitzenden wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Er muss eine Geldstrafe von 1750 Euro bezahlen; Court bans use of Nazi anthem words. GERMANY’S highest court has upheld a ban on three words appearing in sequence because of their link to the Horst Wessel song, a former anthem of the Nazi party. The court in Karlsruhe yesterday rejected an appeal by a member of a far-right party who was fined 1,750 for wearing a T-shirt carrying the words „die Fahnen hoch“ or „the flags on high“; Ban op Nazi-woorden blijft. Het hoogste rechtscollege in Duitsland heeft de ban gehandhaafd over drie woorden op een t-shirt. De woorden zouden te veel herinneringen oproepen aan een Nazi-strijdlied. Het Federale Hof in Karlsruhe verwierp daarmee een bezwaar van een lid van een extreem-rechtse partij, die na het dragen van het t-shirt met onder meer de woorden ‘Die Fahnen hoch’ (de vaandels hoog) een bekeuring kreeg van €1750.

Entscheidung / Urteil (AZ: 2 BvR 2202/08)

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