Gefährliche Körperverletzung: Kein Verfahren gegen prügelnden Nazi
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Das Amtsgericht Wiesbaden hat ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den vorbestraften Rechtsextremen Mario Matthes eingestellt. Der NPD-Kader kam mit der Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz davon. Das Verfahren zog sich zwei Jahre hin. Matthes geriet im Mai 2007 auf einer NPD-Kundgebung mit einem Gegendemonstranten in Streit. Er schlug ihm dabei einen Zahn aus. (…) Derzeit ist das Verfahren laut Gericht vorläufig eingestellt, solange, bis Mathes seine Schuld bezahlt hat. Der Verzicht auf ein Urteil ist nach Angaben des Gerichts möglich, weil es sich um ein so genanntes „Adhäsionsverfahren“ gehandelt habe. Das heißt: Eine Forderung des Zivilrechts, hier nach Schmerzensgeld, war mit einem strafrechtlichen Verfahren verbunden. (…) Weil er auf dem Campus der Mainzer Universität einen Kommilitonen niedergeschlagen hat, verurteilte das Mainzer Amtsgericht Matthes im August 2008 zu elf Monaten auf Bewährung. Das Pikante: Das Mainzer Gericht urteilte schneller als das Wiesbadener, obwohl Matthes die Tat in Mainz später begangen hat: im Januar 2008. Die Antifa kritisiert daher das Wiesbadener Amtsgericht: „Es stellt sich die Frage, wie stark Schläger wie Matthes von der hessischen Justiz beeindruckt sind, wenn nach einem Übergriff erst zwei Jahre lang nichts geschieht und das Verfahren dann im Sande verläuft“, sagt Antifa-Sprecher Dennis Krickel.
siehe auch: Nazi-Kader Mario Matthes mal wieder verurteil. Heute hat das Landesgericht Mainz die Berufung gegen eine Bewährungsstrafe des NPD-Funktionärs Mario Matthes zurückgewiesen und das Urteil in vollem Umfang bestätigt. In dem Verfahren ging es um eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung, die Matthes im Januar 2008 auf dem Uni-Campus in Mainz an einem Kommolitonen beging (s. http://de.indymedia.org/2008/12/234604.shtml ). Der stellvertretende Vorsitze der NPD Hessen und hochrangiger Funtionär div. Nazi-Organisationen hatte gegen die vorhergehenden Urteile vom August und Dezember 2008 immer wieder Berufung eingelegt. Der Prozessverlauf wurde nur sehr schwach verfolgt; allerdings wurde auch kaum zu dem Termin mobilisiert, da für den Ausgang des Verfahrens ohnehin keine Überraschungen vermutet wurden. Während der Verhandlung versuchte RA Dirk Waldschmidt, der Verteidiger Matthes, den einzigen Zeugen immer wieder durch durchsichtige Manöver aus der Fassung zu bringen und als unglaubwürdig dastehen zu lassen. Da viele seiner Fragen auf immer diesselben Punkte des Tathergangs zielten und sich endlos wiederholten, wurde er des öfteren vom Staatsanwalt in die Schranken verwiesen.


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