Demjanjuk seeks German gov’t funding to sue tabloid
Convicted Nazi war criminal John Demjanjuk has asked Germany to provide funds for his lawsuit against the online edition of the German tabloid newspaper Bild. Demjanjuk wants some $33,000 to sue the news organization for its allegedly “derogatory and prejudiced” reporting on his trial, which ended last May with his conviction as an accomplice in the murders of 28,060 in the Nazi death camp Sobibor during World War II. According to the German news agency dpa, Demjanjuk, 91, is suing the tabloid over its use during the trial of such terms as “war criminal,” “beast of the concentration camp” and “Nazi henchman.” The implication is that Bild.de, the online version of Germany’s most widely read daily newspaper, influenced the outcome of the trial.
via jta: Demjanjuk seeks German gov’t funding to sue tabloid
siehe auch: “Herabwürdigende” Berichterstattung – Demjanjuk will Bild.de verklagen. Der ehemalige KZ-Aufseher John Demjanjuk will gegen Bild.de vor Gericht ziehen – weil das Internetportal “herabwürdigend und vorverurteilend” über ihn berichtet habe. Für seine Prozesskosten soll der Staat aufkommen. Wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen wurde der frühere KZ-Aufseher John Demjanjuk im Mai 2011 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Jetzt hat der NS-Täter, der in einem bayerischen Pflegeheim lebt, Prozesskostenhilfe beantragt – er möchte Bild.de verklagen. Die Internetseite der “Bild”-Zeitung habe im Zuge des Prozesses vor dem Landgericht München “in herabwürdigender und vorverurteilender Weise” über ihn berichtet, begründet Demjanjuk sein Klagegesuch. Er sei unter anderem als “Kriegsverbrecher”, “KZ-Bestie” und “NS-Scherge” bezeichnet worden – wofür sich Bild.de vom Deutschen Presserat auch eine Missbilligung einfing. Trotzdem sei dort weiter “in reißerischer Form” über ihn berichtet und der Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht eingehalten worden, meint der 91-Jährige. Dafür fordert er nun 25.000 Euro Entschädigung von Bild Digital GmbH. Das sieht das Landgericht Düsseldorf offenbar als überzogen an: Im August sagte die Kammer Demjanjuk lediglich Prozesskostenbeihilfe im Falle einer Forderung von maximal 5000 Euro zu – Demjanjuk will aber nach wie vor mit dem Fünffachen entschädigt werden
Posted on 24.01.2012, in Dienste, holocaust. Bookmark the permalink. Leave a Comment.









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