MAD stufte 69 Bundeswehrangehörige als rechtsextrem ein
In den Jahren 2010 und 2011 hat der Militärische Abschirmdienst (MAD) 69 Bundeswehrangehörige als rechtsextrem eingestuft. Dies geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, wie der Bundestag am Mittwoch in Berlin mitteilte. In 963 Verdachtsfällen hat der Geheimdienst in den beiden Jahren wegen rechtsextremistischer Vorkommnisse in der Truppe ermittelt.
via derwesten: MAD stufte 69 Bundeswehrangehörige als rechtsextrem ein
siehe auch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Sevim Dag¢delen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/8334 –
Erfassung rechtsextremer Aktivitäten von Bundeswehrsoldaten. Vorbemerkung der Fragesteller: Bei der Erfassung rechtsextremer Aktivitäten von Bundeswehrsoldaten gibt es offenbar einen erheblichen Graubereich. In seinem Jahresbericht 2009 nennt der Wehrbeauftragte 122 Verdachtsfälle auf rechtsextreme Betätigungen in- nerhalb der Bundeswehr, von denen sich rund drei Viertel bestätigt haben.
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hingegen geht Medienberichten vom Frühjahr dieses Jahres zufolge von „jährlich ca. 660 Verdachtsfällen“ aus. Meist handele es sich dabei um junge Soldaten, „die in ihrer Freizeit zum Beispiel durch szenetypische Bekleidung, rechtsextremistische Musik oder das Skandieren von Parolen auffallen.“ (FOCUS ONLINE, 27. Mai 2011). Die Zahlen des Wehrbeauftragten basieren auf Meldungen des Bundesminis- teriums der Verteidigung, das seinerseits von den jeweiligen Dienststellen bzw. Kommandeuren unterrichtet wird. Gemeldet werden dabei ,alle Ver- dachtsfälle auf „Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates“ (§§ 84 bis 90b des Strafgesetzbuchs – StGB) und die „Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung durch Soldaten“ (§ 8 des Soldatengesetzes)‘ (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/ 1266). Der MAD verfügt über weitere Informationsquellen und gelangt durch diese in Kenntnis weiterer Verdachtsfälle. Eine Rücksprache der Fragesteller mit dem Büro des Wehrbeauftragten konnte den Verdacht nicht ausräumen, dass es Fälle rechtsextremistischer Betätigungen von Soldaten gibt, die dem Wehrbeauftragten nicht bekannt werden. Dies betrifft offenbar vor allem sol- che Vorfälle, die sich außerhalb des Dienstes ereignen.
Gemeldet werden nach Kenntnis der Fragesteller ausschließlich Fälle von „klassischem“ Rechtsextremismus. (PDF)
Posted on 23.02.2012, in Dienste, Kameradschaft, Rechtsextremismus. Bookmark the permalink. Leave a Comment.









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