WJC leaders lament German court ruling on Holocaust denial – Williamson verdict quashed

The World Jewish Congress has criticized a decision by the German Constitutional Court according to which the denial of the Holocaust is not punishable under certain circumstances, despite a law prohibiting it. WJC President Ronald S. Lauder said in a statement that the decision was “a slap in the face” for Holocaust survivors and their families as the highest German court “gives neo-Nazis hints on how to deny the Holocaust in Germany and escape punishment.” Lauder called on the court to revise its decision. WJC Vice-President Charlotte Knobloch said German legislators had deliberately decided that denying the Holocaust and other Nazi crimes should not be protected under the principle of freedom of speech. “Disposing of this ban through the backdoor is against the rule of law,” she said, adding that the ruling was “quirky” and cast a damning light on the court.

via world jewish congress: WJC leaders lament German court ruling on Holocaust denial – Williamson verdict quashed

siehe auch: Kneipengespräch über Kriegsschuld ist keine Volksverhetzung. Darf in einem Kneipengespräch mit einem Wirt die Kriegsschuld der Deutschen geleugnet werden? Laut Bundesverfassungsgericht ist eine solche Äußerung unter vier Augen keine Volksverhetzung – die Holocaust-Lüge sei aber mitnichten als Meinungsäußerung geschützt. Ein Mann geht in einem Ort in Thüringen in eine Kneipe. Im Fernsehen läuft eine Dokumentation über den Zweiten Weltkrieg, der 1924 geborene Mann, über den später Richter sagen wird, er sei “auch heute noch ersichtlich ein glühender Verfechter der nationalsozialistischen Ideologie und Geschichtsfälschung”, ereifert sich laut über den Krieg, dessen Folgen und die Umstände der Verursachung. Zwei Tage später kehrt er in die Kneipe zurück, drängt dem Wirt ein Gespräch über die Geschehnisse in Deutschland während des Nationalsozialismus auf und präsentiert ihm einige Aufsätze zu dem Thema – alle mit deutlicher NS-Nähe. Unter den Texten sind mehrere Aufsätze des “Kampfbundes gegen Unterdrückung der Wahrheit in Deutschland”, in denen es um die Kriegsschuld der Deutschen geht. In dem Aufsatz “Die Geschichtslüge des angeblichen Überfalls auf Polen im Jahre 1939″ wird unter anderem behauptet, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass es keine Gaskammern für Menschen gegeben habe. Im zweiten Aufsatz wird der Holocaust an den Juden als “Zwecklüge” bezeichnet. Der Wirt lässt den Mann reden, nimmt die Unterlagen entgegen, übergibt sie später auf Anraten seines Bruders der Polizei und zeigt den Gast an. Der Verbreiter der Pamphlete wurde im Juni 2006 vom Amtsgericht Sonderhausen und im April 2007 vom Landgericht Mühlhausen wegen Volksverhetzung durch das Verbreiten von Schriften (gemäß Strafgesetzbuch Paragraf 130) zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann legte beim Thüringer Oberlandesgericht Berufung ein, verlor, zog vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), weil er sich in seinem Grundrecht auf Meinungsäußerung verletzt sah – und bekam Recht. Das BVerfG in Karlsruhe entschied: Die in der Kneipe verkündeten Parolen des Mannes sind als Meinungsäußerungen zu sehen und daher vom Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 geschützt. Auch sei in dem Fall nicht von einer Volksverhetzung auszugehen, da der Mann seine Schriften nur an einen Einzelnen weitergegeben habe – ohne Anhaltspunkte für Weiterverbreitung. Die Entscheidung wurde bereits im vergangenen November getroffen, aber erst jetzt veröffentlicht.

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faschismus ist keine meinung - faschismus ist ein verbrechen fascism is not an opinion - fascism is a crime

Posted on 23.02.2012, in Dienste, Gewalt, holocaust, Kameradschaft, Rechtsextremismus, Revisionismus. Bookmark the permalink. Leave a Comment.

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