Rechtsextremer Wachdienst: Nach SPD-Vorstoß veranlasst Staatsregierung gerichtliche Prüfung
Florian Ritter, in der SPD-Landtagsfraktion zuständig für die Bekämpfung des Rechtsextremismus, hatte bereits in einer Anfrage im April die Staatsregierung auf einen von einem führenden bayerischen Rechtsextremisten betriebenen Wachdienst aufmerksam gemacht. In einer weiteren Anfrage stellte sich nun heraus, dass die bayerischen Behörden bereits bei der Genehmigung des Wachdienstes von der rechtsextremistischen Betätigung wussten. Ebenso wurde offenbar, dass der Rechtsextremist bereits früher als Wachperson tätig war und dafür die nötige Zuverlässigkeitsbescheinigung erhalten hatte. Trotzdem wurde die Genehmigung erteilt. Der SPD-Abgeordnete wies das Innenministerium darauf hin, dass die Bewachungsverordnung vorsieht, dass Personen, die einer vom Verfassungsschutz überwachten Organisation oder einer verbotenen extremistischen Gruppe angehören, diese Zuverlässigkeit nicht besitzen. Beides war hier der Fall. Zudem ist der Besitzer der Wachfirma Mitglied der Rockergruppe „Bandidos“. Ritter ist der Auffassung, dass die Regelung auch auf Betreiber von Wachfirmen anwendbar ist. Auf diesen Hinweis hin wird die Staatsregierung den Fall jetzt gerichtlich klären lassen und sich bei der Bundesregierung für eine klarere Formulierung in der Bewachungsverordnung einsetzen.
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Posted on 16.07.2012, in Dienste, Gewalt, Kameradschaft, NPD, Rechtsextremismus. Bookmark the permalink. Leave a Comment.







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