Neonazi-Demo: Freispruch für linken Blockierer
37-jähriger Münchner stellt sich Neonazis in den Weg. Die Staatsanwaltschaft brachte Hans Georg E. deshalb vor Gericht. Das Urteil: Freispruch. Nein, zu den Vorwürfen, dass er am 8.Mai 2010 einen Neonazi-Aufmarsch gestört habe, will er nichts sagen. Dafür gab Hans Georg E. (37) gestern gleich zu Beginn des Prozesses bekannt, was er von dem Verfahren hält, dass ihm die Staatsanwaltschaft angehängt hat. Nämlich gar nichts. Das Ganze sei eine Farce, „weil man sich den Nazis doch entgegenstellen muss. Das ist kein Verbrechen, sondern eine Notwendigkeit.“ Die Staatsanwaltschaft sieht diese Notwendigkeit offenbar nicht, warf dem in der linken Szene bekannten 37-jährigen Flüchtlingsaktivisten einen Verstoß gegen das bayerische Versammlungsrecht vor. (…) Die eigentliche Blockade aber begann erst über eine Stunde später. Von diesem Zeitpunkt gibt es aber weder Videos noch Augenzeugen, die Hans-Georg E. gesehen hätten. Folgerichtig das Urteil der Amtsrichterin: Freispruch. Die Verteidigung hatte noch eine zweite Abwehrlinie aufgebaut. Selbst wenn Hans-Georg E. zu beweisen gewesen wäre, dass er an der Blockade teilnahm, hätte er sich nicht strafbar gemacht. Anwalt Marco Noli begründete dies damit, dass dies nur der Fall gewesen wäre, wenn die Gegendemonstranten den genehmigten Marsch der Neonazis nur gestört hätten. Da sie aber auch eine Meinung äußerten, wurde aus der Blockade „eine gleichberechtigte Versammlung“.
via abendzeitung münchen: Neonazi-Demo: Freispruch für linken Blockierer
Posted on 22.09.2012, in Dienste, Gewalt, Rechtsextremismus. Bookmark the permalink. 2 Comments.







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