26-jähriger Vorarlberger wegen Wiederbetätigung verurteilt
Arbeiter stellte Hakenkreuztätowierung auf Feier zur Schau – Urteil nicht rechtskräftig. Ein 26-jähriger Arbeiter ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu einer unbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Der Mann soll unter anderem eine Hakenkreuztätowierung öffentlich zur Schau gestellt und Lieder mit einschlägigen Texten aus dem Internet heruntergeladen haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Jahrelang war der Oberländer in der Vorarlberger Skinhead-Szene aktiv. Bereits 2009 stand er wegen Wiederbetätigung vor Gericht, beteuerte damals, er wolle aussteigen. Der Mann wurde jedoch im Juni 2010 und im Juli 2012 erneut auffällig. Auf einem Rockfestival in Nenzing (Bezirk Bludenz) stellte der Mann seine Hakenkreuztätowierung am Unterarm öffentlich zur Schau. Zudem gelangten Fotos von einer privaten Party ins Internet, worauf deutlich der tätowierte Schriftzug “Combat 18″ im Bereich der Schläfe des 26-Jährigen und die Aufschrift “Hass” auf seinen Fingern zu sehen waren. Die beiden “s” waren als Runenzeichen ausgeführt.
via derstandard.at: 26-jähriger Vorarlberger wegen Wiederbetätigung verurteilt
Posted on 05.10.2012, in Dienste, Gewalt, Internet, Rechtsextremismus. Bookmark the permalink. Leave a Comment.







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