Neonazis auf „Kanaken“-Jagd – Verurteilung wird rechtskräftig
Sie schrien „Scheiß Kanaken“ und zündeten eine Hütte an, in der sich mehrere Personen mit Migrationshintergrund befanden. Zwei Angeklagte hatten gegen ihre Verurteilung Revision eingelegt, der BGH hat diese jetzt verworfen. Eine konkrete Handlung müsse nicht nachgewiesen werden, der Tatentschluss reiche aus. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Entscheidung bereits Ende September gefällt, veröffentlicht wurde sie am Donnerstag. Die Verurteilung gegen zwei Angeklagte sind somit rechtskräftig. Das Landgericht Stuttgart hatte im März zwei Angeklagte wegen gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und den 21-Jährigen Neonazi zu zwei Jahren und fünf Monaten Jugendstrafe, den 22-Jährigen zu zwei Jahren und fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen hatten die beiden Männer Revision eingelegt, welche jetzt jedoch vom BGH verworfen wurde. „Zwar konnten konkrete Verletzungshandlungen den Angeklagten nicht zugeordnet werden, aufgrund des gemeinsamen Tatentschlusses hat das Landgericht Stuttgart aber die Verletzungsfolgen der Grillfestbesucher beiden Angeklagten zugerechnet“, heißt es in der Pressemitteilung des obersten deutschen Gerichts. Die beiden Angeklagten feierten in der Nacht auf den 10. April 2011 zusammen mit Dutzenden weiteren Gesinnungsgenossen auf einem Grundstück in Winterbach (Rems-Murr-Kreis). In rund 100 Meter Entfernung hatte sich eine Gruppe mit überwiegend türkischstämmigen Jugendlichen zum gemeinsamen Grillen mit ihren Familien eingetroffen.
via endstation rechts: Neonazis auf „Kanaken“-Jagd – Verurteilung wird rechtskräftig
Posted on 05.10.2012, in Dienste, Gewalt, Kameradschaft, Rechtsextremismus. Bookmark the permalink. Leave a Comment.







Leave a Comment
Comments (0)