Die nationalsozialistische Machteroberung
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler von Reichspräsident Paul von Hindenburg zum Reichskanzler vereidigt. Damit übernahmen die Nationalsozialisten und ihre Verbündeten die Macht im Deutschen Reich. Dieses Datum ist auch der Auftakt für Terror und Verfolgung. So wollten die Nazis ihre Vision der Volksgemeinschaft durchsetzen. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler schloss den langsamen Verfallsprozess der ersten deutschen Demokratie ab. Schon seit dem März 1930 regierten sogenannte Präsidialkabinette mit Notverordnungen an der gesetzgebenden Gewalt des Reichstages vorbei. In dieser Zeit begann die institutionelle Erosion der Weimarer Republik. Von 1930 bis 1933 zeigten sich erste Auflösungstendenzen der klassischen sozialen Milieus aus dem 19. Jahrhundert und der dazugehörigen politischen Strömungen. (…) Der Nationalsozialismus und seine Vision von Volksgemeinschaft beruhten auf einer strikten Dichotomie. Der Volksgemeinschaft standen die Gemeinschaftsfremden gegenüber. Das waren politische Gegner, sozial Unerwünschte und rassistisch Ausgeschlossene. Die Juden bildeten in diesem Konzept so etwas wie die “Gegenrasse” zur Vorstellung der vermeintlichen “rassischen” Überlegenheit der Deutschen. So war es nicht verwunderlich, dass neben der Bekämpfung politischen Gegner auch sofort antisemitische Maßnahmen durchgeführt wurden, allem voran der Ausschluss der Juden aus dem Staatsdienst durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums.
via publikative: Die nationalsozialistische Machteroberung
„Ick kann jar nich soville fressen, wie ick kotzen möchte.“ (Max Liebermann, 30.1.1933)
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